In diesem Herbst hat die Umstellung des WirGartens auf ökologischen Anbau begonnen. Nachdem wir am 13.09.2017 einen entsprechenden Kontrollvertrag mit der Kontrollstelle ABCert AG abgeschlossen haben und Anfang November die Erstkontrolle stattfand, haben wir vor Weihnachten die Bestätigung erhalten, dass wir im Einklang mit der EG-Öko-Verordnung gewirtschaftet haben.
 
Was bedeutet das genau?
 

Die grundlegenden Anforderungen an biologisch wirtschaftende Betriebe sind in der EG-Öko-Verordnung („Verordnung (EG) Nr. 889/2008“) festgelegt. Jeder Betrieb, der seine Erzeugnisse als „bio“, „biologisch“, „öko“ oder „ökologisch“ bezeichnen will, muss die Mindeststandards dieser Verordnung einhalten („bio“ und „öko“ verwendet die Verordnung übrigens synonym). Um das zu gewährleisten, ist ein Vertrag mit einer der 17 in Deutschland zugelassenen Kontrollstellen zu schließen. In regelmäßigen Abständen erfolgen Kontrollen, in denen die Wirtschaftsweise des Betriebes v. a. anhand von Rechnungen und Lieferscheinen geprüft wird. Für jedes zugekaufte Betriebsmittel und Produkt ist neben der Rechnung das Öko-Zertifikat des Lieferanten vorzulegen. Bei der Erstkontrolle werden außerdem die grundlegenden Betriebsdaten (Flächen, Pachtverträge, beantragte Subventionen, Lager, Verflechtungen zu anderen Unternehmen, etc.) aufgenommen.

Für den WirGarten bedeuten die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung v. a. den Verzicht auf synthetische Dünger und Spritzmittel. Vorgeschrieben ist auch ein Anteil von mind. 20 % Schmetterlingsblütlern in der Fruchtfolge. Unser Gemüseanbau wird aber auf freiwilliger Basis weiteren über diese Anforderungen hinausgehenden Prinzipien folgen, die für uns zum Öko-Anbau dazugehören. Diese stellen wir Euch in der Rubrik „Gemüse“ auf unserer Website vor.
 
Wie geht es nun weiter?
 
Die Umstellung unserer Fläche auf die biologische Wirtschaftsweise dauert nach der EG-Öko-Verordnung zwei Jahre. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Abschluss des Kontrollvertrags. Ab dem 13.09.2018 wird unser Gemüse „Ware aus Umstellung auf den biologischen Anbau“ sein, ab dem 13.09.2019 dann auch höchstoffiziell Bio-Gemüse. Ab jenem Zeitpunkt dürfen (und müssen) wir dann das bekannte EU-Bio-Siegel zur Kennzeichnung unserer Produkte verwenden. Die Nummer unserer Kontrollstelle ABCert „DE-ÖKO-006“ können wir bereits jetzt verwenden, um zu zeigen, dass wir einer Kontrollstelle angeschlossen sind und dass wir auf ökologischen Anbau umstellen.
 
Auch was die formalen und bürokratischen Anforderungen angeht, ist der WirGarten also auf einem super Weg!

1 Kommentar

  1. Veröffentlicht von Jo am 31. Dezember 2017 um 12:50

    Es geht voran!

    Dank an Richard, Matti und alle anderen Aktivisten/Aktivistinnen.

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