Seit dem 19. September 2018 dürfen wir unser Gemüse offiziell als "Erzeugnis aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau" bezeichnen! Das bedeutet das erste Jahr des zweijährigen Umstellungsprozesses ist vorbei und wir haben alle unsere Biokontrollen ohne Beanstandungen bestanden! Vorausgesetzt die weiteren Biokontrollen verlaufen genau so zufriedenstellend - wovon wir stark ausgehen - können wir unser Gemüse dann ab Mitte September 2019 auch höchstoffiziell als Bio-Gemüse deklarieren. Ab diesem Zeitpunkt dürfen (und müssen) wir dann das bekannte EU-Bio-Siegel zur Kennzeichnung unserer Produkte verwenden.

 

Wie "darf" im WirGarten angebaut werden und was machen wir tatsächlich?

 

Die grundlegenden Anforderungen an biologisch wirtschaftende Betriebe sind in der EG-Öko-Verordnung („Verordnung (EG) Nr. 889/2008“) festgelegt. Jeder Betrieb, der seine Erzeugnisse als „bio“, „biologisch“, „öko“ oder „ökologisch“ bezeichnen will, muss die Mindeststandards dieser Verordnung einhalten („bio“ und „öko“ verwendet die Verordnung übrigens synonym). Um das zu gewährleisten, ist ein Vertrag mit einer der 17 in Deutschland zugelassenen Kontrollstellen zu schließen. In regelmäßigen Abständen erfolgen Kontrollen, in denen die Wirtschaftsweise des Betriebes v. a. anhand von Rechnungen und Lieferscheinen geprüft wird. Für jedes zugekaufte Betriebsmittel und Produkt ist neben der Rechnung das Öko-Zertifikat des Lieferanten vorzulegen. Bei der Erstkontrolle werden außerdem die grundlegenden Betriebsdaten (Flächen, Pachtverträge, beantragte Subventionen, Lager, Verflechtungen zu anderen Unternehmen, etc.) aufgenommen.

 

Für den WirGarten bedeuten die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung v. a. den Verzicht auf synthetische Dünger und Spritzmittel. Vorgeschrieben ist auch ein Anteil von mind. 20 % Schmetterlingsblütlern in der Fruchtfolge. Unser Gemüseanbau folgt aber auf freiwilliger Basis weiteren über diese Anforderungen hinausgehenden Prinzipien, die für uns zum Öko-Anbau dazugehören. Diese stellen wir Euch in der Rubrik „Gemüse“ auf unserer Website vor.

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