Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen
Muss ich mitarbeiten?
Nein, niemand muss mitarbeiten. Der Gemüseanbau wird von professionellen, von der Genossenschaft eingestellten Gärter*innen, gemacht. Aber du darfst natürlich gerne unter Anleitung der Profis mitjäten, -hacken und -ernten.
Von März bis Oktober gibt es jeden 1. Samstag im Monat ein offenes Mitgärtnern (10-16 Uhr). Rund um's Jahr kannst du außerdem immer montags bis freitags zwischen 8 und 13 Uhr zum Mitgärtnern vorbeikommen.
Ich habe keine Zeit für Ernte- oder Jätaktionen - Kann ich trotzdem Mitglied werden?
Ja, alle können Mitglied der Genossenschaft sein. Die einzige Verpflichtung ist, mindestens 100 € für die Dauer der Mitgliedschaft einzulegen.
Ist WirGarten eine solidarische Landwirtschaft oder eine Gemüsekiste?
WirGarten ist eine genossenschaftlich organisierte solidarische Landwirtschaft und unterscheidet sich von einer Gemüsekiste dahingehend, dass du einen Erntevertrag für ein Jahr lang abschließt und deinen Ernteanteil wöchentlich selber an einem der Abholorte abholst.
Wer entscheidet was im WirGarten angebaut wird?
Jedes Mitglied kann Vorschläge einbringen, welches Gemüse angebaut werden soll. Je nach dem ob der Vorschlag im Aufwand-Nutzen-Verhältnis steht, mit bestehenden Arbeits- und Anbauprozessen sowie den natürlichen Rahmenbedingungen wie Boden und Klima zusammen passt, kann eine Umfrage in der Genossenschaft gemacht werden.
Einmal im Jahr machen wir eine große Mitgliederumfrage, in deren Rahmen du auch Feedback zum Gemüse geben kannst.
Wie bekomme ich mein Gemüse zu mir nach Hause?
Die Mitglieder holen sich wöchentlich ihr Gemüse an unterschiedlichen Abholorten ab. Derzeit stehen insgesamt neun Abholorte zur Verfügung (siehe Karte Abholorte). Die Wahl deines Abholortes kannst du daher auch nach Abschluss eines Erntevertrages noch ändern.
Wir liefern das Gemüse emissionsarm per E-Transporter an die Abholorte. Dort wiegst du dir deinen Anteil selber ab und nimmst ihn in selber mitgebrachten Taschen nach Hause.
Teilweise bilden sich auch Abholgemeinschaften von mehreren Mitgliedern, die sich zusammen tun um im Wechsel gemeinsam das Gemüse abzuholen. Wenn du daran Interesse hast, melde dich bei uns und wir versuchen dich zu vernetzen.
Fragen zu Genossenschaftsanteilen
Kann Ich meine Genossenschafsanteile kündigen?
Ja. Die Frist zur Kündigung beträgt ein Jahr zum Jahresende. Das bedeutet konkret: Kündigst du im Laufe des Jahres 2020 wird dein Genossenschaftsaustritt Ende 2021 vollzogen (siehe §6 Satzung).
Wie kann Ich meine Genossenschafsanteile kündigen?
Die Kündigung deiner Genossenschaftsanteile musst du schriftlich und unterschrieben an uns schicken, entweder per Email oder Post. Eine Kündigung per Telefon ist nicht möglich.
WirGarten Lüneburg eG
Vögelser Str. 25
21339 Lüneburg
Bekomme Ich bei Kündigung meiner Genossenschaftsanteile mein Geld zurück?
So die Genossenschaft während deiner Mitgliedschaft keinen Verlust gemacht hat, bekommst du dein gesamtes Geld zurück. Hat die Genossenschaft Verluste gemacht, bekommst du entsprechend anteilig weniger zurück.
Das Geld wird ca. ein halbes Jahr nach wirksamen Austritt aus der Genossenschaft ausgezahlt (bei einer Kündigung im Laufe des Jahres 2020 also Mitte 2022).
Kann Ich statt einer Kündigung meine Genossenschaftsanteile auch übertragen?
Ja, du kannst einzelne oder alle deine Genossenschaftsanteile übertragen, sofern du jemanden findest, der deine Genossenschaftsanteile übernimmt. In diesem Falle schließt du mit dieser Person eine Art Vertrag (das Formular dafür bekommt ihr von uns) und erhältst von ihr mit Abschluss dieses Vertrages das Geld sofort (oder wie ihr euch einigt) zurück (ohne Abzüge aufgrund eines möglichen Verlusts). Überträgst du alle deine Geschäftsanteile endet deine Mitgliedschaft auf diesem Wege. Dies ist die deutlich schnellere Variante, wenn du schnell an dein Geld kommen willst (siehe §7 Übertragung von Geschäftsguthaben)
Hier findest du das Übertragungsformular, was du ausgefüllt per Mail an uns schicken kannst.
Habe Ich mehr Stimmrechte, wenn ich mehrere Genossenschaftsanteile kaufe?
Nein, jedes Mitglied hat nur eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Genossenschaftsanteile.
Können Kinder Mitglied in der Genossenschaft werden?
Ja, auch Personen unter 18 Jahre können Mitglied werden, so sie von ihrem gesetzlichen Vertreter vertreten werden.
Warum sollte Ich mehr Genossenschaftsanteile kaufen als die Mindestanzahl von 100 €?
1. Weil du nicht nur einen S-Ernteanteil, sonderen einen größeren und oder mehrere Ernteanteile kaufen möchtest.
2. Im Durchschnitt müsste jedes Mitglied 800 € Genossenschaftsanteile zeichnen, damit die Finanzierung sichergestellt ist.
3. Weil WirGarten eine gute Geldanlage ist, denn im Vergleich zum Girokonto gibt es einen realen Gegenwert in Form von Gewächshäusern, Maschinen und Geräten.
Welche Vorteile habe Ich als Mitglied der Genossenschaft?
1. Nur als Mitglied kannst du einen Erntevertrag abschließen.
2. Du hast als Mitglied einen stadtnahen Garten, den du zu den Betriebszeiten besuchen kannst.
4. Als Mitglied kannst du an allen Events im WirGarten kostenlos teilnehmen.
3. Als Teil der Genossenschaft hast du die Möglichkeit andere spannende Mitglieder der Genossenschaft kennenzulernen.
5. Mit deiner Mitgliedschaft ermöglichst du eine neue Art des Wirtschaftens in deiner Region.
Was wird mit finanzielle Verlusten und Gewinnen gemacht?
Die Satzung sieht vor, dass die Generalversammlung über den Verlust und Gewinn der Genossenschaft bestimmt. Verluste können durch Rücklagen gedeckt oder auf neue Rechnung vorgetragen werden. Gewinne können in die gesetzliche Rücklage und freie Rücklage eingestellt oder auf neue Rechnung vorgetragen werden. Sie dürfen nicht ausgeschüttet werden.
Was passiert im Falle einer Insolvenz?
Im Falle einer Insolvenz haften alle Mitglieder mit Ihren Genossenschafschatsanteilen, nicht darüber hinaus. (Es besteht keine Nachschusspflicht.)
Erhalte Ich Zinsen auf meine Genossenschaftsanteile?
Nein, eine Ausschüttung von Zinsen (Dividende) für deine eingelegten Genossenschaftsanteile ist mit der aktuellen Satzung nicht möglich. Insbesondere in den ersten Jahren unserer Genossenschaft sind wir gut beraten, möglichst kein Geld in Form von Zinsen abfließen zu lassen.
Sind meine Genossenschaftsanteile steuerlich absetzbar?
Nein, da die Genossenschaft nicht gemeinnützig ist. Es können jedoch Spenden an den gemeinnützigen WirGarten e.V. abgesetzt werden, die dann auch steuerlich absetzbar sind.
Fragen zu Ernteanteilen
Für welche Dauer schließe ich einen Erntevertrag ab?
Jeder Erntevertrag wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen. So hast du und die Genossenschaft für ein Jahr Planungssicherheit. Das garantiert die finanzielle Existenz unserer Genossenschaft. Die neue Vertragsperiode beginnt am 01. Juli. Solltest du später im Jahr einsteigen, läuft dein Erntevertrag noch entsprechend bis zum 30. Juni.
Zum Ausprobieren kannst du die ersten vier Wochen deines Vertrages testen, ob das Angebot zu dir passt. Sollte das nicht der Fall sein, kannst du deinen Erntevertrag nach den ersten vier Wochen in deinem Mitgliedskonto kündigen.
Was ist ein Ernteanteil?
Jede Woche ernten wir planmäßig zwischen 5 und 10 verschiedene Kulturen. Abhängig von deiner gewählten Ernteanteilsgröße erhälst du eine bestimmte Menge dieser Ernte - dein Ernteanteil. Diesen holst du dir einmal die Woche an deinem gewählten Abholort ab.
Was sind Solibeiträge und wie funktioniert das?
Unsere Mitglieder haben sich entschieden, Solibeiträge einzuführen, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen Mitgliedern mit mehr und Mitgliedern mit weniger Einkommen. Für jeden Ernteanteil kann die Beitragshöhe bei Erntevertragsabschluss selbst gewählt werden. Zahlt ein Mitglied mehr, kann ein anderes Mitglied weniger zahlen. Dieser Beitrag gilt dann für die Dauer des Vertrages.
Wir behalten uns vor, die Kontingente für ermäßigte Anteile zu begrenzen, da dieses System nur funktioniert, wenn ausreichend Menschen sich für einen Solibeitrag entscheiden.
Kann Ich auch einen Jahreserntevertrag abschließen ohne Mitglied zu werden?
Nein. Nur Mitglieder können einen Jahresvertrag abschließen und tragen damit zur Finanzierung der Genossenschaft bei.
Kann Ich das ganze Jahr über einen Erntevertrag abschließen?
Grundsätzlich Ja, solange noch freie Ernteanteile zur Verfügung stehen. Wenn nicht können wir Dich auf eine Warteliste für das kommende Anbaujahr (jeweils ab Juli) setzen oder melden uns, sobald ein Ernteanteil für dich frei wird.
Kann Ich meinen Ernteanteil erhöhen oder verkleinern?
Je nach dem ob es noch freie Ernteanteile gibt, kannst du deinen bestehenden Ernteanteil aufstocken. So du eine Person findest die deinen Ernteanteil übernimmt, für den du bereits einen Erntevertrag abgeschlossen hast, ist dies auch möglich.
Kann Ich mehrere Ernteanteile kaufen?
Ja, du kannst grundsätzlich so viele Ernteanteile kaufen wie du möchtest, allerdings musst du vorher entsprechend viele Genossenschaftsanteile gekauft haben (siehe Mindestanteile pro Ernteanteil).
Wann bekomme Ich welches Gemüse?
Wann du welches Gemüse bekommst, kannst du dem Saisonkalender entnehmen.
Kann Ich mir mein Gemüse auswählen oder wird mir das Gemüse zugeteilt?
Grundsätzliches bekommen alle Mitglieder das gleiche Gemüse, nur die Menge unterscheidet sich je nach Ernteanteilsgröße. Welches Gemüse angeboten wird, kannst du dem Saisonkalender entnehmen. Solltest du ein Gemüse nicht mögen, kannst du es an deinem Abholort in die Tausch- und Schenk-Kiste legen und dir stattdessen ein anderes Gemüse nehmen. Du kannst auch versuchen, ein Gemüse, was du nicht magst, per slack mit einem anderen Mitglied zu tauschen.
Bekomme Ich im Winter auch Gemüse aus dem WirGarten oder wird Gemüse zugekauft?
Du bekommst das ganze Jahr über Gemüse aus dem WirGarten. Im Winter wirst du mit Lagergemüse versorgt, das im Spätsommer und Herbst geerntet wird, aber auch mit frischem Gemüse wie Wintersalate, Radieschen, Lauch oder Grünkohl.
Die Möglichkeit eines Zukauf halten wir uns offen, da einige Kulturen sehr spezielle Anforderungen haben - etwa an den Maschinenpark - und andere Betriebe hier besser aufgestellt sind. Wenn wir zukaufen, dann aber nur bei Betrieben aus der Region, die wir kennen und deren Anbauprinzipien wir unterstützen.
Muss ich meinen Erntevertrag kündigen wenn ich nicht mehr dabei bleiben will?
Nein. Dein Erntevertrag läuft automatisch zum Ende der Vertragsperiode aus (Ende Juni). Wenn du auch in der neuen Vertragsperiode dabei sein willst, kannst du deinen Vertrag ab Frühjahr in deinem Mitgliedskonto verlängern.
Kann Ich mit meinem Erntevertrag pausieren, z.B. wenn ich im Urlaub bin?
Ein Pausieren ist grundsätzlich nicht möglich, denn du legst dich für ein Jahr fest und wir planen mit deinem monatlichen Beitrag. Du kannst aber natürlich versuchen, z.B. im Falle von Urlaub eine andere Person zu finden, die deinen Ernteanteil in dieser Zeit abholt. Bescheid sagen musst du uns in diesem Falle nicht.
Kann Ich meinen Erntevertrag übertragen, z.B. wenn ich wegziehe?
Ja, das ist möglich, wenn du eine Person findest, die deinen Erntevertrag übernimmt. Nimm in dem Fall bitte Kontakt mit uns auf unter lueneburg@wirgarten.com
Wie trägt der WirGarten zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung bei?
Natürlich versuchen wir immer, dass dein Gemüse eine möglichst hohe Qualität hat! Eins unserer Anliegen ist jedoch auch, so viel wie möglich von unserem mit viel Mühe, Zeit und Geld angebautem Gemüse zu verwerten und der weitverbreiteten Lebensmittelverschwendung etwas entgegenzusetzen. Unsere Maxime beim Ernten ist daher, dass wir an dich herausgeben, was wir selber noch essen würden.
Das bedeutet auch, dass dein Gemüse manchmal recht klein oder groß ist, Macken hat oder sonst irgendwie vom Irrsinn der Supermarktnorm abweicht.
Wir hoffen, dies ist auch in deinem Sinne!
Warum führt ihr keine Bieterrunde durch?
Bislang führen wir aus mehreren Gründen keine Bieterrunden durch:
1. Vorausgesetzt es gibt freie Ernteanteile kann man bei uns das ganze Jahr über einen Erntevertrag abschließen. Dadurch ist es schwierig, diese Personen in eine einmal im Jahr stattfindende Bieterrunde zu integrieren.
2. Wir haben mehr als 350 Erntevertragsinhaber*innen. Durch die hohe Anzahl an Mitgliedern mit Ernteverträgen ist es logistisch sehr schwierig, alle Menschen an einem Ort zusammenzubekommen.
3. Für die Zukunft sind wir offen für Konzepte wie digitale Bieterrunden oder dergleichen. Bis dahin halten wir das Modell mit den Solibeiträgen für ein gutes, um mehr Solidarität in unserer Genossenschaft zu leben.
Fragen zum Abholen
Wann gibt es Gemüse und wie kommt es zu meinem Abholort?
Das Gemüse kommt wöchentlich mittwochs oder donnerstags (je nach Abholort) emissionsarm mit dem eTransporter zu den Abholorten. An den Abholorten stehen Regale mit Waage bereit, aus denen du das Gemüse entnehmen kannst. Deinen Abholort hast du bei Abschluss des Erntevertrags gewählt, d. h. dort wird dein Gemüse jede Woche hingeliefert.
Kann ich meinen Abholort wechseln und wenn ja, wie?
Du kannst deinen Abholort selbstständig und so oft du magst in deinem Mitgliedskonto ändern. Für die aktuelle Woche musst du bis Montag Abend den Wechsel in deinem Konto gemacht haben.
Ist mein Gemüse schon abgewogen?
Nein, du wiegst dir deinen Ernteanteil selber ab. Dafür musst du zum Einen wissen, welcher Ernteanteil (S, M, L oder XL) dir zusteht und wie viele davon, zum Anderen musst du Taschen oder Ähnliches mitbringen, in denen du dein Gemüse nach Hause bringen kannst. An den Abholorten hängen Listen aus mit Mengenangaben, wie viel von jedem Gemüse pro Ernteanteilsgröße in der jeweiligen Woche da ist.
Bekommen alle das gleiche Gemüse?
Alle bekommen das gleiche Gemüse, Unterschiede gibt es nur bei den Mengen. Das heißt, dass die kleineren Ernteanteilen auch mal eine Woche nicht ein Gemüse (vor allem bei Stück-Gemüse) erhalten, welches die größeren Ernteanteile bekommen.
Und was ist, wenn Ich ein Gemüse nicht mag?
In dem Fall schlagen wir vor, dass du das Gemüse in die Geschenk- und Tauschkiste legst, die an jedem Abholort bereitsteht. In diese Kiste kannst du Gemüse legen, das du nicht willst und dir Gemüse nehmen, das du lieber magst. Wenn du zum Beispiel keine Tomaten magst, aber total auf Kartoffeln abfährst, wird dieser Wunsch durch diese Kiste vielleicht erfüllt. Es ist also eine Wunsch- und Überraschungskiste 🙂
Bis wann kann Ich das Gemüse am Abholtag abholen?
Die Zeiten, zu denen du dein Gemüse an den verschiedenen Abholorten abholen kannst, findest du hier!
Oft ist das Gemüse aber auch schon vor den offiziellen Abholzeiten da. In diesem Fall schreiben wir dies in die Signal-Gruppe rein, die es für jeden Abholort gibt.
Was ist, wenn Ich das Gemüse mal nicht abholen kann?
Die Organisation, Dein Gemüse abzuholen, liegt in Deiner Verantwortung. Wenn Du nicht kannst, können vielleicht Nachbarn oder Freunde einspringen. Übrig gebliebenes Gemüse wird nach Schluss der Öffnungszeiten verteilt und natürlich nicht weggeschmissen.
Kann auch ein Mitglied das Gemüse mehrerer Personen mitnehmen?
Wie du dich mit anderen organisierst, ist dir überlassen. Du kannst also gerne Abholgemeinschaften bilden. Wenn du Unterstützung bei der Vernetzung wünschst und wissen willst, ob Mitglieder in deiner Nähe wohnen, nimm gerne Kontakt zu uns auf!
Was passiert, wenn von einem Gemüse an meinem Abholort nichts mehr da ist?
Wir setzen alles daran, dass du immer deinen vollen Ernteanteil erhältst. Da wir aber keine Kontrollen durchführen (siehe Frage vorher) können wir dies nicht garantieren. Sollte es dir mal passieren, dass von einem Gemüse nichts mehr da war, melde dich bitte bei uns und wir finden eine Lösung!
Fragen zum Anbau
Nach welchen Prinzipien baut der WirGarten Gemüse an?
Wir bauen nach den Prinzipien des regenerativen Gemüsebaus an, d.h.
- Organischer Anbau (kein Einsatz synthetischer Pestizide und Dünger),
- Hohe Anbau- und Sortenvielfalt,
- Blühstreifen für Insekten und Vögel,
- Verwendung von samenfesten Sorten, wo dies für uns möglich ist,
- Minimale Bodenbearbeitung im Rahmen unserer Möglichkeiten,
- Anstreben ganzjähriger Bodenbedeckung,
- Anstreben ganzjähriger Bodendurchwurzelung,
- weite Fruchtfolgen um unseren Boden zu schonen.
Unsere Anbauprinzipien findest du auch hier nochmal im Detail.
Ist WirGarten-Gemüse bio-zertifiziert?
Ja, WirGarten-Gemüse ist seit September 2019 bio-zertifizert nach Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007. Kontrolliert werden wir durch die Kontrollstelle ABCert (DE-ÖKO-006).
Fragen zum Hühneranteil
Wie lange läuft ein Hühneranteil?
Ein Hühneranteil läuft synchron zu deinem Erntevertrag und läuft bis Ende Juni. Wenn du auch in der neuen Vertragsperiode einen Hühneranteil haben willst, kann du diesen in deinem Mitgliedskonto verlängern.
Muss ich meinen Hühneranteil kündigen, wenn ich ihn nicht mehr haben will?
Nein. Dein Vertrag über einen Hühneranteil läuft automatisch zum Ende der Vertragsperiode aus (Ende Juni). Wenn du auch in der neuen Vertragsperiode dabei sein willst, kannst du deinen Vertrag ab Frühjahr in deinem Mitgliedskonto verlängern.
Fragen zum Mitgliedskonto
Wie bekomme ich Zugang zu meinem Mitgliedskonto?
Nach dem Abschluss eines Erntevertrages und dem Ausfüllen deiner Beitrittserklärung erhältst du eine Email mit dem Aktivierungslink zu deinem Konto. Nach der Aktivierung hast du Zugriff auf dein Konto und kannst sämtliche Daten einsehen und ändern.